Depot für Kinder: Steuerfrei ins Erwachsenenalter

Heute geht es mal um etwas sehr Praktisches und Lebensnahes: Nämlich ein Depot für Kinder. Ich möchte dir hier im Artikel zeigen, wie ich vorgegangen bin, sodass meine Tochter bereits im zarten Alter von 3 Wochen zur stolzen Wertpapierbesitzerin geworden ist. Zudem zeige ich dir, wieso es in meinen Augen definitiv für alle Eltern Sinn macht, ihrem Nachwuchs ein solches Depot einzurichten.

Inhaltsverzeichnis

Wozu brauchen Kinder denn bitte ein Depot?!

Fangen wir zunächst einmal mit den Gründen für ein solches Vorhaben an: Kinder sind eine teure Angelegenheit, wenn man es rein wirtschaftlich betrachtet. In ganz jungen Jahren halten sich die Kosten zwar noch in Grenzen, in der Pubertät bzw. dem jungen Erwachsenenalter ändert sich das jedoch schnell.

Besonders wenn es dann noch um die Themen Studium und eigene Wohnung geht, kommen schnell gewaltige Summen auf die Eltern oder die Sprösslinge zu. Wenn das Kind Medizin oder Jura an einer renomierten Universität studieren möchte, kann dies auch die Eltern schnell an die Grenzen des finanziell Machbaren bringen.

Dann muss meistens ein Kredit her oder Bafög, welches man zum Teil auch zurückzahlen muss. Schaut man nur mal nach Amerika über den Teich, dann sind dort die meisten Studierenden mit Studienkrediten verschuldet. Dies bremst sie in den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit vehement aus. Auch wenn es heute noch günstige Kredite gibt, muss das ja nicht so bleiben.

Ein prall gefülltes Wertpapierdepot kann hier für wesentliche Erleichterung in allen Lebenslagen sorgen.

Verrechnungskonto inklusive

Nun bekommt so ein Kind ja auch gerne mal Geschenke von Familienangehörigen (Geburtstage, Kommunion, Konfirmation, Schulabschluss etc.). Oft fallen diese Geschenke als Geldgeschenke aus, die man früher aufs Sparbuch gepackt hat oder in ein kinderliches Sparschwein. Dort liegt es herum und verliert beständig an Wert.

Einmal im Jahr hieß es dann, in hoffnungsvoller Demut zur Bank zu pilgern und dem Weltspartag zu frönen. Ich muss vermutlich nicht erwähnen, dass diese Zeiten unwiederbringlich vorüber sind. Das Sparbuch ist heute ein Geldvernichtungsbuch. Zinsen – Fehlanzeige.

Dennoch wollen die Geschenke und Zuwendungen aber irgendwo sinnvoll genutzt werden. Im Idealfall als clevere Vorsorge für Später, bzw. bis zum 18. Geburtstag. Genau an dieser Stelle kommt das Depot für Kinder ins Spiel.

Dadurch dass jedem Depot immer auch ein Verrechnungskonto angegliedert ist, haben die Kleinen sogar bereits eine Art „Girokonto„, über die man je nach Bank auch Transaktionen und Überweisungen ausführen kann. Und Familienangehörige können auf dieses Konto einfache Überweisungen vornehmen.

Abgeltungssteuer? – Nein danke!

Einer der größten Vorteile eines Depot für Kinder ist aber, dass in den 18 Jahren (und ggf. darüber hinaus) keinerlei Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden anfallen. Das hängt damit zusammen, dass die Kinder kein eigenes Einkommen beziehen und dadurch auch nicht einkommenssteuerpflichtig sind bzw. unter ihrem Freibetrag bleiben.

Über das Finanzamt kann man der Depotbank nun genau diesen Umstand mitteilen, sodass die Bank ab diesem Moment keine Abgeltungssteuer mehr an das Finanzamt abführt.

Das Kind darf also Zins- und Dividendenerträge steuerfrei behalten. Ein nicht zu unterschätzender Hebel in Bezug auf den Zinseszinseffekt. Das Einzige was man hierzu benötigt, ist eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes, auch NV-Bescheinigung genannt.

Durch das Formular beantragst du quasi eine Bestätigung des Finanzamtes, dass dein Kind nicht steuerpflichtig ist, ergo auch keine Abgeltungssteuer zu zahlen hat. Die Bescheiningung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und muss danach erneut bei der Bank eingereicht werden. Etwas lästiger Papierkram zwar, aber er lohnt sich.

Das Depot gehört alleine deinem Kind

Nun mag einer auf die Idee kommen, einfach ein Depot auf sein Kind einzurichten und selbst von den obigen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Hier aber ein wichtiger Hinweis: DAS DEPOT GEHÖRT RECHTLICH EINZIG UND ALLEINE DEINEM NACHWUCHS (!!!). Die sorgeberechtigten Elternteile verwalten es nur im Interesse des Kindes, bis zur Volljährigkeit.

Dies bedeutet, dass du deinem Kind das Geld auch ab Volljährigkeit nicht mehr wegnehmen kannst und darfst. Wenn also deine frisch 18 Jahre alt gewordene Tochter lieber das Depot plündern und mit einem sudanesischen Wanderzirkus auf Weltreise gehen möchte, dann kannst du das nicht verhindern.

Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, bekommt es eigene Zugangsdaten zum Depot und die Zugangsdaten der Eltern werden gekappt.

Sollte deinem Nachwuchs (Gott bewahre!) etwas Schlimmes zustoßen, würde das Depot dann bei Ableben regulär als Erbe an die Eltern übergehen. Aber an sowas mag man noch nicht einmal denken. Fürs Protokoll sei es hier der Vollständigkeit halber mal mit erwähnt.

Kinderdepot eröffnen – Schritt für Schritt erklärt

Ich zeige dir nun, wie die ganze Sache Schritt für Schritt abläuft. Der Einfachheit halber zeige ich dir das Vorgehen an meinem eigenen Beispiel, da sich die Abläufe von Bank zu Bank leicht unterscheiden können.

Grundsachverhalt:

Wir als junges Paar (unverheiratet) möchten für unsere Tochter ab Geburt ein Depot für Kinder einrichten, um bis zum 18. Geburtstag für das Kind intelligent Vermögen zu bilden. Als Vater bin ich bereits Kunde bei der Consorsbank (Depot hier* eröffnen), meine Partnerin hat dort kein Konto.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde im Original (!) – Kommt etwa 7-10 Tage nach der Geburt vom Standesamt. Beantragt wird die Urkunde meistens bereits im Krankenhaus nach der Entbindung. Nach Prüfung schickt die Bank das Original wieder postalisch an die Eltern zurück
  • Steuer-ID des Nachwuchses (wird im Antragsformular der Depoteröffnung abgefragt). Ablauf: Das Standesamt meldet den neuen Erdenbürger automatisch beim Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern übersendet dann einige Tage später die Steuer-ID. Meistens ist das dann der erste adressierte Brief an deinen neugeborenen Nachwuchs.
  • Erklärung elterliche Sorge (nur bei unverheirateten Paaren, ansonsten Nachweis der Ehe)
  • Depoteröffnungsantrag mit beiden Unterschriften der Elternteile
  • [Identifizierung über PostIdent] – Da ich bereits legitimierter Kunde der Consorsbank bin, entfiel bei uns die erneute Identifizierung. Die Personalien der Mutter entnimmt die Bank ohnehin aus der amtlich beglaubigten Geburtsurkunde
  • NV-Bescheinigung des Finanzamtes (Erklärung siehe oben)
  • Briefmarke, da im Original versandt werden muss

Wie geht es dann weiter?

Eigentlich war es das schon. Die Bank prüft nun die Unterlagen und eröffnet das Depot mit Konto. In meinem Fall ist es so, dass das Kinderdepot mit dem dazugehörigen Verrechnungskonto als Unterdepot bei mir geführt wird.

Die Verwaltung des Depots und die Auftragserteilung funktioniert mit meinen sowieso schon vorhandenen Zugangsdaten und Sicherheitsverfahren. Bequemer und smarter gehts nicht.

Wie oben bereits erwähnt, erhält das Kind dann mit Volljährigkeit eigene Zugangsdaten und der elterliche Zugriff wird gekappt. Bis dahin sind meine Partnerin und ich gleichberechtigt über das Konto/Depot bevollmächtigt.

ETF-Sparplan einrichten

Da ich möglichst wenig administrativen Aufwand mit dem Depot haben möchte, habe ich mich für meine Tochter für einen einfachen und passiven ETF-Sparplan mit monatlicher Einzahlung entschieden. So bekommt meine Tochter bereits ab Geburt ein kleines Taschengeld. So ein Sparplan funktioniert bereits ab 25 Euro pro Monat.

Welchen ETF wählen?

Bei der konkreten ETF-Auswahl habe ich mich für einen simplen Aktions-ETF (gebührenfreie Besparung) entschieden. Es handelt sich um einen thesaurierenden ETF auf den MSCI ACWI, also maximale Streuung inklusive Schwellenländer. Die Gewinne werden auf ETF-Ebene automatisch neu angelegt.

Da die NV-Bescheinigung dafür sorgt, dass keine Abgeltungssteuer fällig wird, entfällt auch die Vorabbesteuerung nach dem Investmentsteuerreformgesetz. Klarer Vorteil also für den Thesaurierer. Denn: Es muss kein Guthaben auf dem Verrechnungskonto für die Steuerpauschale vorrätig gehalten werden.

Einzahlungen und Geschenke von Verwandten gehen dann direkt auf das Verrechnungskonto und werden dann von mir von Zeit zu Zeit als Einmalzahlungen im Rahmen des Sparplanes investiert. Oder ich lasse es erstmal auf dem Verrechnungskonto als Cashreserve liegen, je nach Geschmack.

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Was kommt da zusammen?

Lohnt sich so ein Sparplan überhaupt? Von meiner Seite ein ganz klares Ja. Im Schnitt gehe ich von einer Rendite von knapp 7-8 % p.a. beim ACWI-ETF aus. Legen wir für die Rechnung einmal 7 Prozent zugrunde. Netto, also ohne Steuerabzug. Ohne zusätzliche Einzahlungen ergeben sich dann bis zum 18. Lebensjahr je nach Höhe der monatlichen „Taschengeldrate“ (Quelle):

  • 10.586,45 Euro bei 25 Euro / Monat
  • 21.172,90 Euro bei 50 Euro / Monat
  • 42.345,79 Euro bei 100 Euro / Monat

Höher gehe ich mal nicht, da die Mehrheit wohl in diesem Bereich landen dürfte. Eventuell bleibt es ja nicht nur bei einem Kind. Die Rechnung ändert sich natürlich noch vehement, wenn Geldgeschenke (z.B. 1000 Euro nach einer Konfirmation, Taufe etc.) zusätzlich für das Kind investiert werden oder die Großeltern noch etwas monatlich zuschießen möchten.

Wie geht es dann nach dem 18. Geburtstag weiter?

Nunja, das entscheidet meine Tochter dann selbst, da ich keinen Zugriff mehr auf „ihr“ Geld habe. Im schlimmsten Fall gibt sie das ganze Geld aus und kauft sich Klamotten ;-). Ich würde aber darauf hinwirken, eventuell die Summe in einen ausschüttenden ETF umzuschichten, um ihr dadurch bereits ab Volljährigkeit ein kleines zusätzliches passives Einkommen zu verschaffen. Dieses darf sie dann nach Herzenslust ausgeben.

Ein Ausschütter hätte natürlich dann auch pädagogischen Nutzen, da sie sieht, dass es nicht clever wäre, ihre Milch gebende Kuh für kurzfristigen Konsum zu schlachten. Sie soll die Kuh lieber weiter pflegen und die Milch genießen.

Fazit:

So ein Depot für Kinder ist eine feine Sache und in meinen Augen auch schon längst kein Nice-to-have mehr, sondern eigentlich Pflicht. Als es noch 4% Zinsen aufs Konto gab, hätte ein Tagesgeldkonto mehr Sinn gemacht, diese Zeiten sind aber vorbei.

Ich denke dass der ETF auch in 18 Jahren noch in der einen oder anderen Form bestehen wird und auch die größten Firmen weltweit noch irgendwie einen Gewinn erwirtschaften sollten. Diese Einschätzung habe ich auch schon in diesem Artikel erklärt. Von daher sehe ich die Risiken als überschaubar und die Chancen als nicht von der Hand zu weisen.

Ich freue mich zu sehen, wie ihr Depot anwächst und hoffe, dass ich bei meiner Tochter auch zumindest ein bisschen Verständnis und Interesse für ihre eigenen Finanzen wecken kann. Was ihr dann tatsächlich mit 18 als Kontostand angezeigt wird, gerät dann schon fast zur (schönen) Nebensache.

Wenn auch du dich für ein Depot bzw. Kinderdepot bei der Consorsbank interessierst, dann kannst du es ganz einfach online und kostenlos durch einen Klick auf den nachfolgende Grafik eröffnen*:

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Wie stehst du persönlich zum Thema Depot für Kinder? Hast du bereits für deinen Nachwuchs investiert?

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter FinanzGuerilla,

    vielen Dank für den inspirierenden Artikel, zu dem ich nun einige Frage habe.

    Sagen wir, ich lege das Depot für mein Kind im Säuglingsalter an. Sagen wir weiter, dass das Kind locker 10 Jahre nichts von dem Depot wissen oder verstehen wird. Sagen wir innerhalb der 10 Jahre „schenke“ ich meinem Kind per Depotübertrag ein paar Aktien, das Depot des Kindes macht steuerfreie Aktiekursgewinne, erhält Dividenden, die es, in regelmäßigen Abständen, wieder zurück an seine Eltern, überweist. Mal als Darlehen, mal dafür, dass dem Kind eine Klassenfahrt bezahlt werden kann. Sagen wir weiter, diese ganze Hin-und-Her-Arie ist lange vor dem 18. Geburtstag des Kindes abgeschlossen.

    Haben Sie damit Erfahrungen? Wen könnte dieses Prozedere stören? Finanz- oder Jugendamt? Ist das legal? Oder was gibt es sonst für Hürden, die beachtet werden sollten?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    V. Bouvier

    1. Hallo Herr Bouvier,

      Mit Ihrem Sachverhalt habe ich leider keine Erfahrung. Grundsätzlich kann ein Depotübertrag auf die Kinder aber durchaus Sinn machen. Auch die anschließende Überweisung von Dividenden sehe ich unkritisch.

      Allerdings dürfte es sich hierbei rechtlich um eine „Schenkung“ handeln, somit wäre vermutlich das Finanzamt mit im Boot. Zumindest bei größeren Depotüberträgen dürfte das als Schenkung gehandhabt werden und dort gelten die gesetzlichen Freibeträge. Eventuell müssten Sie die Schenkung also dem Finanzamt melden.

      Ansonsten müsste das so durchaus funktionieren und dürfte auch nicht „illegal“ sein. Aber hierüber sollten Sie im Idealfall mit einem Steuerberater sprechen, damit Sie sich nicht doch der Steuerhinterziehung strafbar machen.

      Liebe Grüße

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