Das neue Investmentsteuerreformgesetz ab 2018

Falls du es als interessierter und mündiger Bürger, der sich ja hoffentlich selbst um seine Finanzen kümmert, noch nicht mitbekommen oder anderswo gelesen hast, steht uns in Deutschland ab dem 01.01.2018 eine Steueränderung bevor. Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) nennt sich das neue Ungetüm der Finanzverwaltung. Die Neuerungen werden alle Fonds- und ETF-Inhaber betreffen. Für Eigentümer von Einzelaktien ändert sich zum Glück erstmal nichts (zumindest bis zum nächsten Gehirnfurz des immer steuerhungrigeren Staates…).

Inhaltsverzeichnis

Investmentsteuerreformgesetz – Das ändert sich!

Auf Finanztip.de findet sich eine meiner Meinung nach sehr gelungene Abhandlung über das neue Investmentsteuerreformgesetz und die Auswirkungen auf die Anleger. Kurz zusammengefasst ist dort nachzulesen (Zitat):

  • Ab 1. Januar 2018 ändert sich die Besteuerung von Fonds und Indexfonds (ETFs): Sie soll einfacher werden und Steuerschlupflöcher schließen.
  • Inländische und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden künftig nach derselben Systematik besteuert.
  • Abgeltungssteuer fällt künftig jährlich auf eine Pauschale an. Die Steuer wird von der Depotbank direkt abgeführt. Die Pauschale orientiert sich am Wert des Fonds und einem Basiszins.
  • Für synthetische ETFs fällt die Steuerstundung weg. Physisch-replizierende ETFs, die im Ausland aufgelegt sind, machen bei der Steuer künftig weniger Arbeit.
  • Sparer, deren Erträge unter dem Jahresfreibetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) bleiben, zahlen keine Steuern.
  • Der Bestandsschutz fällt weg: Wer Fonds vor 2009 gekauft hat, muss Erträge ab 2018 versteuern. Bei Verkauf gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Was sind die Vorteile des neuen Gesetzes?

Nunja für mich persönlich sind die Vorteile eher überschaubar. Einzig, dass es künftig keine „steuerschönen“ und „steuerhässlichen“ ETFs mehr geben wird, kann man mit zu den Vorteilen zählen. Zukünftig werden alle ETF gleich behandelt, auch wenn sie Thesaurierer oder Ausschütter sind. Die teilweise nervige Suche nach dem passenden ETF wird so etwas erleichtert. Bislang bestand ja ein Steuerstundungseffekt bei swap-basierten ETF, dieser Vorteil fällt nun leider weg.

Übrigens ist eine Nebenwirkung des neuen Gesetzes, dass die Fondsgesellschaften und ETF-Anbieter gleichzeitig vermehrt ihre ETF von synthetisch (swap) auf physisch replizierend (Positionen/Aktien werden tatsächlich gekauft) umstellen.

Die Begründung lautet, dass die replizierenden Lösungen die „ehrlicheren“ sein sollen, da in ihnen die Wertpapiere tatsächlich auch enthalten sind.

Bei SWAPs entsteht die Rendite ja durch Tauschgeschäfte (zum Beispiel mit Derivaten). Die Replizierer werden also von den Kunden als die „ehrlicheren“ ETF angesehen und daher zahlreicher nachgefragt, zumindest wird dies so durch die Branche kommuniziert. Die Kunden sollen einfach physisch replizierende ETF bevorzugen.

Den Anfang macht der ETF-Anbieter der Commerzbank, Comstage. Der Anbieter beginnt nun ab April 2017 mit der Umstellung von 30 ETFs auf physische Replikation. Zusätzlich dann noch von thesaurierend auf ausschüttend. Ich persönlich gehe davon aus, dass damit noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein wird und andere Anbieter nachziehen werden.

Welche Änderungen nehme ich in meinem Depot vor?

Grundsätzlich ist es nicht ratsam, sein Depot immer an die Steuergesetzgebung anzupassen. Die Gesetzgebung ändert sich alle paar Jahre mal, was bei einer Umstellung jedes Mal ordentlich ins Geld gehen würde. Nein, die neue Gesetzessituation durch das Investmentsteuerreformgesetz sollte nicht alleine Grund für Änderungen sein.

Ich selbst habe in meinem Depot aber tatsächlich Änderungen vorgenommen. Welche ETFs ich urspünglich hatte, kannst du bei Bedarf hier nochmal nachlesen. Aber wieso habe ich mein Portfolio jetzt verändert? Kurze Antwort: Ich habe meine Strategie umgestellt.

Inzwischen verfolge ich mit meinem Depot nämlich die Dividendenstrategie und möchte diese auch dauerhaft beibehalten. Will heißen, ich halte aktuell nur noch 3 ETF und ansonsten nur noch Einzelaktien aus verschiedenen Ländern (USA, Europa). Die ETFs im einzelnen sind:

  • FTSE All-World (ausschüttend) –> passt glücklicherweise zur neuen Gesetzgebung
  • FTSE Emerging Markets High Dividend (ausschüttend) –> passt ebenfalls zum neuen Gesetz
  • Emerging Markets Anleihen (monatlich ausschüttend) –> passt perfekt zur neuen Dividendenstrategie

Diese 3 ETF bilden meinen Investment-Kern und bringen mir ungefähr die Marktrendite, die Einzelaktien drumherum sorgen für regelmäßige und sich hoffentlich steigernde Dividende und das ohne laufende Kosten. Dadurch dass meine ETFs nun alle ausschüttend sind, erhalte ich einen regelmäßigen Cashflow.

Zusammen mit den Dividenden der Einzelaktien, ergibt sich monatlich ein ganz nettes Sümmchen, welches auch noch stetig weiter wächst (Sparplaneffekt). Dadurch erreiche ich wahrscheinlich um einiges schneller mein Ziel der finanziellen Unabhängigkeit. Weitere Pfeiler, wie die P2P-Kredite bei Mintos oder Investitionen in Krypto-Währungen bleiben hiervon natürlich unbeeinflusst.

Da Thesaurierer ab 01.01.2018 kaum noch Vorteile gegenüber Ausschüttern haben, kannst du meiner Meinung nach dann auch direkt die Ausschütter wählen und dann das Geld nach eigenem Belieben reinvestieren. Je nach dem in was du reinvestierst und wie clever, kannst du dein Depot eventuell noch ein bisschen renditepushen. Reinvestieren ist jedoch Pflicht. Eben für den Zinseszinseffekt.

Fazit:

Das neue Investmentsteuerreformgesetz kommt, da können wir uns drehen und wenden wie wir wollen. Als Anleger kannst du zukünftig aber gelassener deine ETF auswählen. Waren früher noch Faktoren wie der Sitz des Anbieters von Bedeutung (steuerschön/steuerhässlich), ist dies nun alles sekundär. Daher eine klare Vereinfachung.

Nachteilig ist die neue Steuerpflicht, auch wenn gar keine Gewinne realisiert wurden (bei Thesaurierern), die so genannte Vorabpauschale. Daher habe ich nun zu Ausschüttern gegriffen, einmal versteuert und gut is. Bringt gleichzeitig auch weniger Verwaltungsaufwand.

Für Anleger, die einen regelmäßigen Cashflow suchen, um beispielsweise von ihrem passiven Einkommen einmal leben zu können, kamen Thesaurierer ohnehin nie in Frage. Es sei denn sie wollten Teile ihrer ETFs im Alter verkaufen.

Wie ist deine Meinung zum kommenden Gesetz? Wirst du darauf in irgendeiner Form reagieren?

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