Enteignungen gegen Wohnungsnot?

In nachfolgendem Text möchte ich aufgrund der aktuellen und meiner Meinung nach auch grundsätzlich sehr wichtigen Debatte meine ureigenen Ansichten zum Thema Enteignungen in Berlin zum Ausdruck bringen:

Ich kann aktuell über die Vorgänge innerhalb dieser Republik tatsächlich nur müde mit dem Kopf schütteln. Nun sollen also nach Willen der grün-linken Meinungsfaschisten also Enteignungen von privaten Wohnungskonzernen die Lösung aller Probleme auf dem Wohnungsmarkt sein. Ich fasse es nicht.

Haben wir absolut rein gar nichts aus den Vorgängen der 1930er Jahren* und des 1989 gescheiterten zweiten deutschen Staates* gelernt? Enteignungen durch den Staat zur angeblich besseren Versorgung der Bürger mit Wohnraum…echt jetzt?

Inhaltsverzeichnis

Grundrecht auf Privateigentum in Deutschland

Wir können in Deutschland meiner Meinung nach absolut zu Recht stolz auf unser Grundgesetz und die darin garantierten Grund- und Menschenrechte eines Jeden sein. Hierzu zählen auch die in der aktuellen Diskussion angeführten zwei Artikel. Zum Einen das Grundrecht auf Privatbesitz (Artikel 14 GG), zum Anderen die grundsätzliche Möglichkeit, Menschen zu enteignen (Artikel 15 GG).

So heißt es im Grundgesetz:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14

Der Artikel 14 ist somit Garant für tatsächlich gelebte Freiheit, dadurch dass sich Menschen Wohlstand aufbauen dürfen und können.

Die Befürworter von Enteignungen berufen sich wiederum ebenfalls auf das Grundgesetz, welches im Artikel 15 besagt:

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 15

Soviel zu den juristischen Hintergründen der Vorgänge in Berlin.

Sozialismus durch die Hintertüre

Manch einer sieht sich in den Forderungen der Enteignungsbefürworter in der Annahme bestätigt, dass insbesondere die Grünen nun doch allmählich ihre bürgerliche Fassade fallen lassen und des „Pudels Kern“ zeigen.

Und dieser ist nunmal wenn man nach den aktuellen Plänen à la Enteignungen von privaten Immobilienfirmen in Berlin, dem generellen Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennermotoren (Benzin UND Diesel) bis 2030 und nicht zuletzt dem Gender-Faschismus, der keine andere Sichtweise toleriert, alles andere als freiheitlich im Sinne des Grundgesetzes unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO).

Traurig aber wahr: Wer heutzutage die Grünen wählt, der wählt Gängelung und Bevormundung und gibt seine eigene Souveränität im Glauben an den Übertrag an eine bessere moralische Instanz ab. Dass diese „neue Moral“ sehr viel mehr mit totalitären Systemen gemein hat, die sie angeblich zu bekämpfen beabsichtigt, ist eine lustige Ironie der Geschichte.

Grundsätzlich kann eine Norm natürlich Sinn machen, wenn sie gewisse Lebensgrundlagen der Menschen für alle zugänglich halten soll. So kann man natürlich auch Autobahnen nicht um jedes freistehende Haus herumführen. Hier müssen klar Lösungen her.

Aber zu glauben, dass Enteignungen von Firmen wie Vonovia oder Deutsche Wohnen auch nur eine Wohnung mehr für Menschen zur Verfügung stellen, ist doch mehr als naiv. Ob der inkompetente Staat oder eine Privatfirma die Wohnung bewirtschaftet sorgt nicht für mehr Menschen IN der Wohnung.

Der Staat als Immobilienmanager?

Ich halte absolut gar nichts davon, wenn sich der Staat anschickt, entweder große Vermögen zu verwalten (siehe Gesetzliche Rente) oder eben wie in aktueller Debatte tausende von Wohneinheiten. Ich denke, dass man solche Dinge tatsächlich den Experten überlassen sollte und nicht den Politikern.

Wie geht es also weiter?

Ich hoffe stark, dass die aktuelle Enteignungsdebatte nur ein mediales Frühjahrs-Loch bleibt. Sollte es tatsächlich dazu und zu weiteren Vorhaben der links-grünen Meinungsnazis kommen, dann wird ein Auswandern für mich tatsächlich eine überlegenswerte Option. Ich gebe so schnell jedoch nicht auf und hoffe, dass irgendwann in der politischen Diskussion wieder humanistische Vernunft Einzug hält. Wie an anderer Stelle erwähnt: In dubio pro libertate.

Ich befürchte nur, dass es uns dazu aktuell noch viel zu gut geht und es erst wieder 6-8 Millionen Arbeitslose, den Zusammenbruch der Sozialsysteme und unserer Schlüsselindustrien und zwei, drei weitere Flüchtlingswellen wie 2015/2016 benötigt, ehe sich die saturierten Grün-Wähler und Umverteiler vielleicht eines Besseren besinnen. Aber wenn es dazu kommt, war natürlich auch der Kapitalismus an allem Schuld*…

Ich bin nur froh, dass es immernoch Menschen mit ähnlichen Ansichten wie meiner gibt, die diese Meinungen auch öffentlich und sehr pointiert äußern. Nachzulesen in etwa in einem Kommentar von Malte Fischer über die Enteignungsforderungen unter der Überschrift „Rettet das Privateigentum!“ (Quelle).

Wie stehst du zu der aktuellen Einteignungs-Debatte?

Ein Kommentar

  1. Wir können die „Enteignungsdebatte“ auch nur mit Kopfschütteln begleiten. Aus unserer Sicht ist es wichtig, die Voraussetzungen für preiswerteres Bauen zu schaffen. Zudem sollten städtische Wohnungsunternehmen nicht mehr verkauft werden, sondern einen sozialen Charakter erhalten, um dauerhaft preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, ähnlich dem Wiener Modell.

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