Depot-für-Kinder-Einrichtung-eines-steuerfreien-Wertpapierdepots

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter FinanzGuerilla,

    vielen Dank für den inspirierenden Artikel, zu dem ich nun einige Frage habe.

    Sagen wir, ich lege das Depot für mein Kind im Säuglingsalter an. Sagen wir weiter, dass das Kind locker 10 Jahre nichts von dem Depot wissen oder verstehen wird. Sagen wir innerhalb der 10 Jahre „schenke“ ich meinem Kind per Depotübertrag ein paar Aktien, das Depot des Kindes macht steuerfreie Aktiekursgewinne, erhält Dividenden, die es, in regelmäßigen Abständen, wieder zurück an seine Eltern, überweist. Mal als Darlehen, mal dafür, dass dem Kind eine Klassenfahrt bezahlt werden kann. Sagen wir weiter, diese ganze Hin-und-Her-Arie ist lange vor dem 18. Geburtstag des Kindes abgeschlossen.

    Haben Sie damit Erfahrungen? Wen könnte dieses Prozedere stören? Finanz- oder Jugendamt? Ist das legal? Oder was gibt es sonst für Hürden, die beachtet werden sollten?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    V. Bouvier

    1. Hallo Herr Bouvier,

      Mit Ihrem Sachverhalt habe ich leider keine Erfahrung. Grundsätzlich kann ein Depotübertrag auf die Kinder aber durchaus Sinn machen. Auch die anschließende Überweisung von Dividenden sehe ich unkritisch.

      Allerdings dürfte es sich hierbei rechtlich um eine „Schenkung“ handeln, somit wäre vermutlich das Finanzamt mit im Boot. Zumindest bei größeren Depotüberträgen dürfte das als Schenkung gehandhabt werden und dort gelten die gesetzlichen Freibeträge. Eventuell müssten Sie die Schenkung also dem Finanzamt melden.

      Ansonsten müsste das so durchaus funktionieren und dürfte auch nicht „illegal“ sein. Aber hierüber sollten Sie im Idealfall mit einem Steuerberater sprechen, damit Sie sich nicht doch der Steuerhinterziehung strafbar machen.

      Liebe Grüße

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