Kryptodepot bei Scheidung: Was passiert mit meinen Bitcoin nach einer Scheidung? Muss ich meinen geschiedenen Partner auszahlen? Was in einer Zugewinngemeinschaft mit den Kryptowährungen passiert, hat für uns heute Rechtsanwalt Niklas Clamann herausgearbeitet

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2 Kommentare

  1. naja, Kryptos sind halt Vermögensgegenstände wie alles andere auch. Und dazu noch liquide. Stell dir mal vor, du hast während der Ehe eine GmbH gegründet (einsatz 12.000€), eine richtig gute Idee gehabt und die ausgebaut. Und pünktlich zur Scheidung bietet dir jemand an, diese für 1,X Mio zu kaufen. Plötzlich hast du über ne Mio Vermögenszugewinn und bist dadurch gezwungen zu verkaufen, weil du das Geld für den Ausgleich brauchst..

    Mit der Ehe werden beide Partner zu einem „Finanzsubjekt“. Da investiert dann nicht Ehepartner A in Kryptos und Ehepartner B nicht, sondern Eheleute AB haben einen Teil ihres Gesamtvermögens in Kryptos. Und damit stehen dann beiden hälftig die Gewinne zu.
    Wer das nicht will kann ja zu Beginn eine Gütertrennung vereinbaren.

    Und man stelle sich mal vor, man hat es von 5.000 Euro in BTC zu 500.000 Euro gebracht und ärgert sich mehr darüber 247.500 Euro abzugeben, als darüber 247.500 Euro Gewinn zu haben…

    1. Sehr guter Punkt mit dem Unternehmen bzw. einer Selbstständigkeit während einer Ehe. Habe ich selbst im Bekanntenkreis mitbekommen. Dort wäre beinahe die Firma draufgegangen, nur um in der nachehelichen Schlammschlacht den Ex-Partner auszahlen zu können. Vorsicht ist hier definitiv besser als Nachsicht!

      LG

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