Gold-ETCs bald nicht mehr steuerfrei?!

Corona ist da und die finanzielle Gießkanne wird über der gesamten EU und auch über Deutschland ausgegossen. Dies weckt nun scheinbar wieder einmal Begehrlichkeiten auf Seiten der Politiker, die langsam aber sicher wohl verstehen dürften, dass Jemand für die ganzen Geldgeschenke auch zahlen muss. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, dass solche Vorhaben wie nachfolgend ausgerechnet zu Zeiten angekündigt werden, wo Gold und Gold-ETCs neue Höchststände erreicht haben.

Scheinbar will die Politik ein Stück vom Kuchen abhaben und Zahlmeister sollen wieder einmal die altersvorsorgenden Bürger sein. Genau wie bei der geplanten Aktiensteuer und dem Investmentsteuerreformgesetz von 2018 geht dies wieder besonders zulasten von Kleinanlegern und Sparern.

Inhaltsverzeichnis

Neuer Schlag für Privatanleger

Das ist also der nächste Schlag für uns Privatanleger: Die Bundesregierung plant, die bisherigen Regelungen zur Steuerbefreiung von Gold-ETCs, wie dem Xetra-Gold und dem Euwax-Gold 2 ab 2021 abzuschaffen (Quelle). Der Fiskus fordert seinen Anteil, der Bürger zahlt.

In früheren Artikeln habe ich dir bereits beschrieben, wie ich selbst steuerfrei Gold als Teil meiner Vermögenssicherung einsetze, in meinem Falle nutze ich EUWAX-Gold 2. Bisher war es so, dass solche Gold-ETCs, wenn sie speziell konstruiert sind und mit physischem Gold besichert sind, nach einer Haltedauer von 1 Jahr von der Abgeltungssteuer befreit sind. Näheres kannst du in meinen jeweiligen Artikeln über Gold noch mal nachlesen.

Aktuelle Regelung: Gold-ETCs wie physischer Goldbesitz

Eure Positionen in Xetra-Gold bzw. EUWAX-Gold 2 wurden steuerlich also bisher so behandelt, wie wenn ihr die Barren physisch zuhause liegen hättet: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf komplett steuerbefreit.

Die Spekulationsfrist von 1 Jahr macht dabei in meinen Augen durchaus Sinn, um vor allem das schnelle Hin- und Hertraden mit den Gold-ETCs unattraktiver zu machen. Gold sollte langfristig zum Vermögensaufbau dienen und die Altersvorsorge ergänzen.

Wenn du das Xetra-Gold zw. EUWAX-Gold 2 nach einem Jahr dann verkauft hast, wurde seitens der Depotbank also keinerlei Steuerabzug vorgenommen. Der volle Verkaufserlös abzüglich der normalen Transaktionsgebühren landete auf deinem Konto. Bequem, fair und positiv war diese Regelung.

Ab 2021: Abgeltungssteuer wie bei Aktien/Anleihen/ETFs

Dies scheint sich nun langsam aber sicher leider dem Ende zuzuneigen. Ab 2021 (so zumindest die aktuellen Pläne der Politiker) soll dieses Steuerprivileg entfallen. Die Gold-ETCs werden dann wie ETFs und Aktien bei Verkauf direkt mit der Abgeltungssteuer belegt.

Auch hier wird dann nur noch der Sparerfreibetrag von 801 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 1602 Euro (gemeinsam veranlagt) berücksichtigt, welcher für einen effizienten Vermögensaufbau ohnehin viel zu gering bemessen ist (meiner Meinung nach).

Für den Depotinhaber bedeutet das, dass die Depotbank dann automatisch die Steuer ans Finanzamt abführt und dir nur den Nettoertrag auf dem Verrechnungskonto gutschreibt. Wenn du ein ausländisches Depot bei einem ausländischen Broker hast, musst du dann diese Einkünfte regulär in deiner deutschen Steuererklärung aufführen. Bislang war dies nach einem Jahr nicht nötig. Andernfalls begehst du unter Umständen Steuerhinterziehung und somit eine Straftat.

Wie also reagieren?

Was also tun? Nun, in erster Linie ist dies ein steuerliches Problem, welches du am ehesten mit deinem Steuerberater oder einer geeigneten Steuersoftware (wie die von Haufe) klären solltest. Wenn das Jahressteuergesetz 2020 in der geplanten Form mit den Modifizierungen zu § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommenssteuergesetz (EStG) und § 52 Abs. 28 Satz 26 EStG so kommt (Link zum Entwurf), kann ein Verkauf der Positionen noch im Jahr 2020 steuerlich durchaus Sinn machen. Dies hängt natürlich auch von der Höhe deines Goldbesitzes ab, ob sich die Steuereinsparung wirklich rechnet.

Die Auslieferung sollte eigentlich laut Homepage von Xetra-Gold zumindest nicht tangiert sein von den geplanten Änderungen. Einmal physisch zuhause lässt es sich aber eben nicht mehr so ohne Weiteres zu Geld machen.

Hier solltest du also ganz genau abwägen, wie dein persönliches Investmentszenario aussieht. Wenn du (wie ich) ohnehin deine Positionen langfristig halten möchtest, dann bleibt dir wohl nichts Anderes übrig, als die Änderungen zähneknirschend hinzunehmen. Zudem: Vielleicht möchte der Staat ja gerade die Bürger dadurch dazu bewegen, ihren Goldbesitz abzustoßen? Geht es doch in die gleiche Richtung wie die Verschärfung der Möglichkeiten des anonymen Goldkaufs seit Anfang 2020.

Ich glaube nicht, dass man dem Staat diesen Gefallen tun sollte in Zeiten von hemmungsloser Gelddruckerei durch die Notenbanken.

Was mache ich mit den Gold-ETCs?

In meinem Falle geht das ziemlich schmal zusammen: Ich mache nämlich genau nichts. Eine Lieferung des Goldes nach Hause ist mir zu unsicher und umständlich, zudem verlöre ich dabei die schnelle Handelbarkeit und den Effekt der Depotabsicherung. Zumindest die „sichtbare Depotstabilisierung“ durch die Performance des Goldes im Vergleich zu den anderen Assets.

Ich finde es aber wieder einmal ziemlich schwach von der Politik, eine im Prinzip positive und faire Regelung komplett über den Haufen zu werfen. Und das in einem Land wo die Menschen ohnehin schon global mit am stärksten belastet sind mit Abgaben.

Aber was kann man von einem Umverteiler, wie unserem Finanzminister auch sonst erwarten?!

Bislang ist übrigens der echte physische Verkauf von Gold nach der Haltedauer noch immer steuerfrei. Auch hier könnte ich mir vorstellen, dass dies nicht ewig so bleiben wird.

Kommt gleiche Regelung bei Bitcoin?

Immerhin ist bislang noch nichts über Pläne bekannt, wonach auch der Verkauf von Bitcoin künftig unter die Abgeltungssteuer fallen soll. Hier gilt also bislang noch die Regelung, wie ich sie in diesem Artikel dargestellt habe. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass der Finanzminister auch hier bald nachbessert, immerhin müssen ja die nächste Rentenerhöhung und seine umverteilerische Grundrente auch irgendwie finanziert werden.

Sollten die Kryptowährungen sich zunehmender Beliebtheit erfreuen, würde es mich stark wundern, wenn der Fiskus nicht auch danach die Finger streckt. Notfalls ist es dann wieder das Argument der Geldwäschebekämpfung, die diesen Schritt zwingend erfordert.

Wie ist deine Meinung zu den geplanten Steueränderungen bei Gold-ETCs? Ist Gold bei dir auch fester Depotbestandteil?

Update 03.09.2020: Vorerst doch keine Änderungen

Es besteht wohl doch noch Hoffnung für die Privatanleger. Laut neuester Nachrichten wurde die geplante Besteuerung von der Regierung wieder zurückgenommen. Somit bleibt im Jahr 2021 alles beim Alten. Woher dieser Sinneswandel im Finanzministerium kommt, ist indes nicht nachzuvollziehen. Vielleicht gab es entsprechenden Protest seitens der Privatanleger. Wer weiß.

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Änderungen nach 2021 wieder von einer neuen Bundesregierung in Angriff genommen werden. Immerhin ist kommendes Jahr Wahlkampf angesagt.

Das Thema bleibt also spannend. Vorerst aber wie geschildert: Entwarnung für alle Investoren von Xetra-Gold und Euwax-Gold 2.

11 Kommentare

  1. Danke

    für den prompten Aktuellen Hinweis, dass der Finanzminister sich nun andere Problemen zuwenden will und die Besteuerung von Goldverkäufen erstmal so läßt wie’s ist. Eine kleine Beruhigung in unruhigen Zeiten.

    Wilma

  2. Hallo,

    welcher Kurs wird dann für die Abgeltunsgsteuer angesetzt, der tatsächliche Kaufkurs oder der Kurs zum Jahreswechsel 2021? Weiß man da schon etwas?

    Grüße
    Bernd

    1. Hallo Bernd,

      Genaue Infos hierzu habe ich nicht. Da jedoch der Kaufzeitpunkt ab 2021 keine Rolle spielen wird und es auch keine Besserstellung von Alt-Investoren geben soll, gehe ich von der Besteuerung nach dem tatsächlichen Kaufpreis aus.

      LG

      1. D.h. wenn Gold weiterhin gut im Kurs / Gewinn steht, lieber Ende des Jahres verkaufen und dann wieder kaufen, oder?
        Wie wahrscheinlich schätzt Du es, dass es kommt?

      2. Hallo Bernd,

        Das hängt von der individuellen Strategie ab. Wenn man das Gold langfristig halten möchte, könnte man Ende des Jahres verkaufen und die Gewinne steuerfrei mitnehmen und dann nach den nächsten Rücksetzer neu einsteigen.

        Wenn man dann aber das nächste mal gewinne realisiert, unterliegen sie der Steuer.

        Ob es so kommt, ist schwer einzuschätzen. Einerseits braucht der Staat Geld für die Umverteilung durch Corona, andererseits gibt es eindeutige Entscheidungen der Rechtsprechung über Gold-ETCs. Vielleicht gibt es ja auch hier zeitnah eine Petition.

        Ich setze meine Hoffnungen auf die Rechtsprechung.

        LG

  3. noch ein Nachtrag:
    eine zweite für den Kleinsparer nachteilige Änderung betrifft ja die Möglichkeit der Verrechnung mit dem Verlusttopf des Depots – es dürfen ja nun pro Jahr nur noch 10 T€ dafür verwendet werden.

    Ich kann also meinen Gold-Gewinn des Euwax-Goldes nur noch bis maximal 10 T€ mit dem Verlusttopf verrechnen.
    Allerdings gibt es nun ganz neue Nachrichten, dass man die Zertifikate nicht zu den betroffenen Termingeschäften zählen will. Dann könnte man doch wieder den kompletten Gewinn des Euwax-Goldes verrechnen. Hast du darüber nähere Informationen?

    1. Hallo,

      Darüber liegen mir noch keine Infos vor. Ich denke da hilft noch abwarten. Irgendwo habe ich auch mal gehört, dass es einen dritten Verrechnungstopf geben soll, also „Aktien„, „Termingeschäfte“ und „allgemein„.

      Ich denke hier hilft nur mal abwarten, was sich unser tolles Finanzministerium sonst noch so alles einfallen lässt. Ich persönlich hoffe ja auf zahlreiche Klagen gegen die neuen Änderungen für Gold-ETCs (z.B. durch den DSW. Immerhin widersetzt sich die Regierung hier eindeutig dem Gerichtsurteil, welches Gleichbehandlung der beiden Goldarten fordert. Sollte eine Klage stattfinden, kann es dann so ausgehen:

      1) Herr Scholz fliegt auf die Nase und die Änderung wird kassiert (darauf hoffe ich)
      2) Gleichbehandlung kann auch heißen, dass zukünftig physisches Gold ebenfalls wie die Gold-ETCs behandelt werden, sprich die Haltefrist von 1 Jahr auch für Barren und Münzen kassiert werden (hoffe ich nicht!).

      Ich kann bei diesem Ministerium mittlerweile fast gar nichts mehr ausschließen…

      LG

      1. Hallo Andreas,

        da hast du Recht – das Problem ist nur, dass die Zeit für eine möglicherweise notwendige Auslieferung zu knapp werden könnte.

        Das mit der Besteuerung des Verkaufs von physischem Gold stelle ich mir schwierig vor. Das würde ja voraussetzen, dass man den Kaufpreis nachweisen kann. Bei meinen Erbstücken zum Beispiel ist das nicht möglich …

        Übrigens: ich habe festgestellt, dass es Banken (wie meine eigene) gibt, die unverschämt hohe Gebühren für einen Auslieferungsantrag verlangen. Obwohl ja die Auslieferung von Euwax kostenlos ist, verlangt man enorme Gebühren dafür – im Prinzip ja dann nur für die Weiterleitung des von mir ausgefüllten Formulars !!

        Gibt es da ähnliche Erfahrungen?

        Wahrscheinlich macht es Sinn, den Aufwand zu treiben, zunächst das Depot auf eine andere Bank mit weniger oder keinen Gebühren zu transferieren und dort dann die Auslieferung zu beantragen …

  4. Herzlichen Dank für die wie immer äußerst praktikable Darstellung.

    Dann sollte man wohl davon ausgehen können, dass man mit einer eventuell nötigen Auslieferung des Goldes auch über 2020 hinaus abwarten kann.
    Es ist nur etwas merkwürdig, dass man so ja die Abgeltungssteuer beim Verkauf leicht umgehen kann.
    Es wird dem „kleinen Sparer“ für die Altersvorsorge nur das Leben schwer gemacht. Denn das physische Gold zu verkaufen ist natürlich deutlich schwieriger und kostenintensiver als einfach die Zertifikate zu verkaufen.
    Wie du auch schon erwähnst, passt das eigentlich nicht mit der Gleichbehandlung von physischem Gold und dem Xetra- oder Euwax-Gold zusammen.
    Gruß
    Ralf

  5. Kann ich die physische Auslieferung des Euwax-Goldes ohne Nachteile auch noch nach dem 1.1.2021 durchführen lassen? (also ohne steuerliche Nachteile)

    1. Hallo Ralf,

      Also ich denke, dass die Umwandlung (Auslieferung) nach wie vor unproblematisch sein dürfte und es egal ist, ob man dieses Jahr oder nach der Gesetzesänderung liefern lässt.

      Auf der Homepage zu Xetra-Gold heißt es nämlich:

      Keine Sperrfrist bei Umwandlung in physisches Gold

      Mit seiner aktuellen Entscheidung (Az. IX R 33/17) hat der BFH zu dieser Frage Stellung bezogen: Nach Auffassung des Gerichts stellt die Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold keine Veräußerung dar und unterliegt folglich auch nicht der Abgeltungssteuerpflicht. Das bedeutet, dass Xetra-Gold-Besitzer, die von ihrem Anspruch auf Einlösung ihrer Anteilsscheine in Goldbarren Gebrauch machen wollen, auch nicht die einjährige Haltedauer zur Gewährleistung der Steuerfreiheit beachten müssen. Die Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold kann demnach jederzeit erfolgen.“ (Quelle: Xetra-Gold)

      Die Umwandlung sollte also zumindest beim XETRA-Gold IMMER ohne Abgeltungssteuerabzug möglich sein, da keine „Gewinne“ bzw. „Erträge“ dadurch entstehen. Da EUWAX Gold II (und nur das EW2!) im Prinzip identisch konstruiert ist, sollte diese Regelung eigentlich analog auch für das Euwax-Gold gelten. Hier muss man dann aber wohl erstmal eine Gerichtsentscheidung im Streitfall abwarten.

      Ich gehe ohnehin davon aus, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird. Und ob Herr Scholz so einfach ein Gerichtsurteil ignorieren darf, steht auf einem anderen Blatt: Immerhin hat das Gericht ja entschieden, dass Xetra-Gold und physisches Gold gleich behandelt werden müssen, was nach der Änderung ja de facto nicht mehr der Fall wäre, da bei physischem Gold die Haltefrist noch gilt, bei Xetra dann aber nicht mehr.

      Mir kommt es wieder so vor, dass einfach nicht nachgedacht wurde im Finanzministerium, ähnlich wie bei dem Reinfall namens „Finanztransaktionssteuer“, welche nun eine verkappte „Aktiensteuer“ ist.

      Es bleibt auf jeden Fall spannend.

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