Gold-ETCs nicht mehr steuerfrei

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11 Kommentare

  1. Kann ich die physische Auslieferung des Euwax-Goldes ohne Nachteile auch noch nach dem 1.1.2021 durchführen lassen? (also ohne steuerliche Nachteile)

    1. Hallo Ralf,

      Also ich denke, dass die Umwandlung (Auslieferung) nach wie vor unproblematisch sein dürfte und es egal ist, ob man dieses Jahr oder nach der Gesetzesänderung liefern lässt.

      Auf der Homepage zu Xetra-Gold heißt es nämlich:

      Keine Sperrfrist bei Umwandlung in physisches Gold

      Mit seiner aktuellen Entscheidung (Az. IX R 33/17) hat der BFH zu dieser Frage Stellung bezogen: Nach Auffassung des Gerichts stellt die Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold keine Veräußerung dar und unterliegt folglich auch nicht der Abgeltungssteuerpflicht. Das bedeutet, dass Xetra-Gold-Besitzer, die von ihrem Anspruch auf Einlösung ihrer Anteilsscheine in Goldbarren Gebrauch machen wollen, auch nicht die einjährige Haltedauer zur Gewährleistung der Steuerfreiheit beachten müssen. Die Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold kann demnach jederzeit erfolgen.“ (Quelle: Xetra-Gold)

      Die Umwandlung sollte also zumindest beim XETRA-Gold IMMER ohne Abgeltungssteuerabzug möglich sein, da keine „Gewinne“ bzw. „Erträge“ dadurch entstehen. Da EUWAX Gold II (und nur das EW2!) im Prinzip identisch konstruiert ist, sollte diese Regelung eigentlich analog auch für das Euwax-Gold gelten. Hier muss man dann aber wohl erstmal eine Gerichtsentscheidung im Streitfall abwarten.

      Ich gehe ohnehin davon aus, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird. Und ob Herr Scholz so einfach ein Gerichtsurteil ignorieren darf, steht auf einem anderen Blatt: Immerhin hat das Gericht ja entschieden, dass Xetra-Gold und physisches Gold gleich behandelt werden müssen, was nach der Änderung ja de facto nicht mehr der Fall wäre, da bei physischem Gold die Haltefrist noch gilt, bei Xetra dann aber nicht mehr.

      Mir kommt es wieder so vor, dass einfach nicht nachgedacht wurde im Finanzministerium, ähnlich wie bei dem Reinfall namens „Finanztransaktionssteuer“, welche nun eine verkappte „Aktiensteuer“ ist.

      Es bleibt auf jeden Fall spannend.

  2. Herzlichen Dank für die wie immer äußerst praktikable Darstellung.

    Dann sollte man wohl davon ausgehen können, dass man mit einer eventuell nötigen Auslieferung des Goldes auch über 2020 hinaus abwarten kann.
    Es ist nur etwas merkwürdig, dass man so ja die Abgeltungssteuer beim Verkauf leicht umgehen kann.
    Es wird dem „kleinen Sparer“ für die Altersvorsorge nur das Leben schwer gemacht. Denn das physische Gold zu verkaufen ist natürlich deutlich schwieriger und kostenintensiver als einfach die Zertifikate zu verkaufen.
    Wie du auch schon erwähnst, passt das eigentlich nicht mit der Gleichbehandlung von physischem Gold und dem Xetra- oder Euwax-Gold zusammen.
    Gruß
    Ralf

  3. noch ein Nachtrag:
    eine zweite für den Kleinsparer nachteilige Änderung betrifft ja die Möglichkeit der Verrechnung mit dem Verlusttopf des Depots – es dürfen ja nun pro Jahr nur noch 10 T€ dafür verwendet werden.

    Ich kann also meinen Gold-Gewinn des Euwax-Goldes nur noch bis maximal 10 T€ mit dem Verlusttopf verrechnen.
    Allerdings gibt es nun ganz neue Nachrichten, dass man die Zertifikate nicht zu den betroffenen Termingeschäften zählen will. Dann könnte man doch wieder den kompletten Gewinn des Euwax-Goldes verrechnen. Hast du darüber nähere Informationen?

    1. Hallo,

      Darüber liegen mir noch keine Infos vor. Ich denke da hilft noch abwarten. Irgendwo habe ich auch mal gehört, dass es einen dritten Verrechnungstopf geben soll, also „Aktien„, „Termingeschäfte“ und „allgemein„.

      Ich denke hier hilft nur mal abwarten, was sich unser tolles Finanzministerium sonst noch so alles einfallen lässt. Ich persönlich hoffe ja auf zahlreiche Klagen gegen die neuen Änderungen für Gold-ETCs (z.B. durch den DSW. Immerhin widersetzt sich die Regierung hier eindeutig dem Gerichtsurteil, welches Gleichbehandlung der beiden Goldarten fordert. Sollte eine Klage stattfinden, kann es dann so ausgehen:

      1) Herr Scholz fliegt auf die Nase und die Änderung wird kassiert (darauf hoffe ich)
      2) Gleichbehandlung kann auch heißen, dass zukünftig physisches Gold ebenfalls wie die Gold-ETCs behandelt werden, sprich die Haltefrist von 1 Jahr auch für Barren und Münzen kassiert werden (hoffe ich nicht!).

      Ich kann bei diesem Ministerium mittlerweile fast gar nichts mehr ausschließen…

      LG

      1. Hallo Andreas,

        da hast du Recht – das Problem ist nur, dass die Zeit für eine möglicherweise notwendige Auslieferung zu knapp werden könnte.

        Das mit der Besteuerung des Verkaufs von physischem Gold stelle ich mir schwierig vor. Das würde ja voraussetzen, dass man den Kaufpreis nachweisen kann. Bei meinen Erbstücken zum Beispiel ist das nicht möglich …

        Übrigens: ich habe festgestellt, dass es Banken (wie meine eigene) gibt, die unverschämt hohe Gebühren für einen Auslieferungsantrag verlangen. Obwohl ja die Auslieferung von Euwax kostenlos ist, verlangt man enorme Gebühren dafür – im Prinzip ja dann nur für die Weiterleitung des von mir ausgefüllten Formulars !!

        Gibt es da ähnliche Erfahrungen?

        Wahrscheinlich macht es Sinn, den Aufwand zu treiben, zunächst das Depot auf eine andere Bank mit weniger oder keinen Gebühren zu transferieren und dort dann die Auslieferung zu beantragen …

  4. Hallo,

    welcher Kurs wird dann für die Abgeltunsgsteuer angesetzt, der tatsächliche Kaufkurs oder der Kurs zum Jahreswechsel 2021? Weiß man da schon etwas?

    Grüße
    Bernd

    1. Hallo Bernd,

      Genaue Infos hierzu habe ich nicht. Da jedoch der Kaufzeitpunkt ab 2021 keine Rolle spielen wird und es auch keine Besserstellung von Alt-Investoren geben soll, gehe ich von der Besteuerung nach dem tatsächlichen Kaufpreis aus.

      LG

      1. D.h. wenn Gold weiterhin gut im Kurs / Gewinn steht, lieber Ende des Jahres verkaufen und dann wieder kaufen, oder?
        Wie wahrscheinlich schätzt Du es, dass es kommt?

        1. Hallo Bernd,

          Das hängt von der individuellen Strategie ab. Wenn man das Gold langfristig halten möchte, könnte man Ende des Jahres verkaufen und die Gewinne steuerfrei mitnehmen und dann nach den nächsten Rücksetzer neu einsteigen.

          Wenn man dann aber das nächste mal gewinne realisiert, unterliegen sie der Steuer.

          Ob es so kommt, ist schwer einzuschätzen. Einerseits braucht der Staat Geld für die Umverteilung durch Corona, andererseits gibt es eindeutige Entscheidungen der Rechtsprechung über Gold-ETCs. Vielleicht gibt es ja auch hier zeitnah eine Petition.

          Ich setze meine Hoffnungen auf die Rechtsprechung.

          LG

  5. Danke

    für den prompten Aktuellen Hinweis, dass der Finanzminister sich nun andere Problemen zuwenden will und die Besteuerung von Goldverkäufen erstmal so läßt wie’s ist. Eine kleine Beruhigung in unruhigen Zeiten.

    Wilma

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