Kommt eine neue Vermögensteuer?

Kommt in Deutschland bald eine neue Vermögensteuer? Nun beschäftigt uns das Corona-Virus schon seit beinahe einem ganzen Jahr und aktuell ist kein Ende in Sicht. Eines allerdings dürfte schon heute klar sein: Deutschland blutet und wird noch weiter bluten.

Dies sowohl wirtschaftlich, als auch gesellschaftlich und kulturell. Parallel baut der Staat seine Macht immer weiter aus und die Freiheit leidet.

Drohende Unternehmensinsolvenzen, Quasi-„Berufsverbote“, eine exzessive Staatsverschuldung, immer neu erschaffenes Fiat-Geld durch die EZB. Da kann einem schon flau im Magen werden.

Irgendwann muss thematisiert werden, wovor sich Viele (vor allem in der Politik) heute noch fürchten. Nämlich die Diskussion darüber, wer die Zeche zahlen wird. Wenn man in die Politik lauscht, wird hinter vorgehaltener Hand schon von einer neuen Vermögensteuer oder zumindest einer „einmaligen Vermögensabgabe für Reiche“ gemunkelt.

Freilich vorwiegend aus den Lobbylagern, die schon historisch stets für Umverteilung, Etatismus und Planwirtschaft standen und noch heute stehen.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einer Vermögensteuer?

In Deutschland gab es bereits eine Vermögensteuer. Letztmalig wurde sie 1996 erhoben, bis verfassungsrechtliche Zweifel dazu führten, dass sie seit 1997 gar nicht mehr erhoben wird. Wichtig zu wissen:

Nicht die Gesetzmäßigkeit einer Vermögensteuer wurde angezweifelt, sondern nur die Ausgestaltung zur damaligen Zeit!

So wurde Immobilienbesitz z.B. anders behandelt als ein Wertpapierdepot bzw. Vermögen auf dem Girokonto. Diese Ungleichbehandlung wurde durch das BVerfG als verfassungswidrig angesehen, weshalb dann die Steuer seit dieser Zeit gar nicht mehr erhoben wurde. Dies bedeutet also nicht, dass die Vermögenssteuer grundsätzlich verfassungswidrig ist. Im Gegenteil, das Vermögensteuergesetz (VStG) ist nach wie vor in Kraft!

Im Grundgesetz ist im Artikel 106 GG die Vermögensteuer zudem grundsätzlich vorgesehen. Sie steht bei Erhebung den Ländern zu.

Substanz- statt Ertragsbesteuerung?

Eine reinrassige Vermögensteuer stellt eine sogenannte „Substanzsteuer“ dar. Es werden also nicht die Erträge versteuert (wie üblich z.B. bei der Lohn-, Umsatz- oder Kapitalertragssteuer), sondern die eigentliche Substanz, die deine Erträge hervorbringt.

Im schlimmsten Fall schrumpft also dein Vermögens-Grundstock und hier dann wiederum in der Folge auch deine Erträge. Dies führt dann zu einem realen Vermögensverlust, im allerschlimmsten Fall zu einer Abwärtsspirale.

Zur Substanz zählen hier dann auch Immobilien, sodass eine Immobilie wie auch ein Depot gleichwertig behandelt werden müssten. Da dies nicht der Fall war, wurde die Erhebungspraxis durch das Gericht damals gekippt.

Wenn man die aktuellen Preise für Immobilien anschaut, kann man davon ausgehen, dass die meisten Besitzer hier wohl durch eine neue Vermögensteuer betroffen wären. Zum Beispiel, wenn ein Freibetrag bis 400.000 Euro festgesetzt würde. Alles darüber hinaus unterläge dann der Besteuerung.

Das klingt alles sehr theoretisch. Wie sieht sowas dann in der Praxis aus?

Die Vermögenssteuer in der Praxis

Übertragen auf Wertpapiere würde eine solche Substanzsteuer bedeuten:

Wenn du dir dein Depot als eine Kuh vorstellst, die sich im Wachstum befindet oder Milch abgibt, wurde bislang nur die Milch oder die Wertsteigerung der Kuh bei Veräußerung besteuert. Bei einer Substanzsteuer wird aber die Kuh an sich besteuert – ungeachtet ob sie Milch gibt oder nicht, ob sie lahmt, wächst, im Wert steigt oder nicht.

Bei Immobilien: Du wirst alleine dadurch besteuert (oder „bestraft“?), dass du überhaupt eine Immobilie besitzt. Ungeachtet ob sie für dich lukrativ ist, dich sogar Geld kostet, du sie selbst bewohnst oder vermietest. Wenn du ein Schnäppchen gemacht hast, welches dann aber in den Folgejahren stark an Wert gewinnt, würde theoretisch auch deine Steuer von Jahr zu Jahr mitsteigen. Hier bestehen also noch viele Fragezeichen.

Auf dein Depot bezogen würde das bedeuten: Es hat aktuell z.B. einen Wert von 400.000 Euro. Auf diesen Wert zahlst du dann einen gewissen Prozentsatz Steuern (z.B. 1 Prozent, also 4000 Euro im Jahr). Ungeachtet der Wertsteigerungen oder Ausschüttungen. Der Depotwert würde dann zu einem gewissen Stichtag festgesetzt.

Ob aber auch ein Verlust hier dann gegengerechnet werden kann und zu einer nachträglichen Erstattung führt, wäre interessant. Kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.

Vermögensteuer in Deutschland bis 1997

Wie oben beschrieben gibt es die Vermögensteuer in Deutschland bis zum heutigen Tage noch, sie wird lediglich aktuell nicht mehr erhoben.

Letztmalig war dies 1996 der Fall. Es galt damals pro Familienmitglied eine Freigrenze von 120.000 DM für Singles und 240.000 DM für Verheiratete. Jedes Kind hatte zusätzlich 120.000 DM frei. Dazu kamen noch 50.000 DM für Personen über 60 Jahren oder in bestimmter Weise körperlich eingeschränkte Personen. Geregelt ist dies alles im § 6 Abs. 1-3 VStG.

Da das Gesetz de facto aktuell ausgesetzt ist, wurden die Beträge freilich nicht an den Euro angepasst und an die realwirtschaftlichen Gegebenheiten (Inflation) angepasst.

Vermögensteuer/-abgaben und ihre Geschichte in Deutschland

Wenn wir in Deutschlands Geschichte blicken, gab es schon erschreckend häufig Vermögensteuern und einmalige (Zwangs)abgaben. Dies führt eindrucksvoll vor Augen, dass der deutsche Staat hier schon immer recht übergriffig war:

  • 1893: Preußisches Ergänzungssteuergesetz (Vermögensteuer)
  • 1913: Wehrbeitrag (einmalige Vermögensabgabe auf Vermögen über 10.000 Mark als Reichssteuer)
  • 1918: Kriegsabgabe (einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung des Krieges)
  • 1919: Reichsnotopfer (einmalige Vermögensabgabe als Folge staatlicher Finanznot aufgrund der hohen Kriegsausgaben)
  • 1923-1952: Vermögensteuer nach preußischem Vorbild
  • 1952 bis heute: Gesetz über den Lastenausgleich (LAG): Einmalige Vermögensabgabe, zahlbar an das Finanzamt; aka „Zwangshypothek
  • 1952 bis heute: Vermögensteuergesetz (Vermögensteuer), wird jedoch aktuell nicht erhoben (siehe oben)
  • 2022: Einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit, Gendergleichheit, Umweltschutz, Feminismus und Inklusion aufgrund der Corona-Pandemie (AGUFIC-Gesetz)

Zugegeben, letzteres wird aktuell noch heiß diskutiert und könnte noch durch die Wahl im September gekippt werden 😉

Aber Spaß beiseite: Ich sehe eine solche Abgabe durchaus als wahrscheinlich in den kommenden Jahren an.

Vermögensteuer in Deutschland nach 1997

Momentan wird also die Steuer nicht erhoben. In der aktuellen Diskussion – vor allem unter dem Vorwand Corona und den Hilfsmaßnahmen – scheint sie nun aber wieder salon(-bolschewistisch)fähiger zu sein. So überbieten sich sämtliche linke Parteien in Forderungen nach Umverteilungen von Reich nach Arm, freilich ohne hier andere Faktoren zu berücksichtigen.

So werden gerne andere Länder mit bestehender Vermögensteuer (z.B. Schweiz) aufgeführt, aber gleichzeitig nicht berücksichtigt, dass Deutschland bereits ein Hochsteuerland laut der OECD ist. Sprich: An anderer Stelle müssten zwingend Steuererleichterungen erfolgen, um die Menschen nicht unterm Strich mehr zu belasten. Steuererleichterungen? Das hört die linke Seele natürlich nicht gerne.

Steuer auf Vermögen – Aber wie?

Weiter bestehen viele offene Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung einer kommenden Vermögensteuer nach 2021:

Zum Beispiel ist sehr umstritten, wie teuer die Erhebung im Vergleich zu den tatsächlichen Einnahmen durch die Steuer werden würde und ob sich die Steuer unterm Strich rechnet. Die Vollzugskosten und Kosten für die (gerichtsfesten!) Schätzungen der Vermögenswerte, insbesondere bei Immobilien, können nämlich beträchtlich sein.

Was wird zum Beispiel als „Wert“ einer Immobilie berücksichtigt? Die Lage? Das Baujahr? Die Größe? Die Heizungsart? Die Energieeffizienz? Was ist mit der Grundsteuer? Ist diese nicht schon eine Art Vermögensteuer auf Immobilien? Wird diese also gleichzeitig abgeschafft wegen dem verfassungsrechtlichen Doppelbesteuerungsverbot?

Ähnliches beim Depot: Wird zwischen Dividendenwerten und Wachstumswerten unterschieden? Wird die ETF-Besteuerung und die Abgeltungssteuer auf Erträge abgeschafft? Falls nicht: Liegt dann nicht auch dort eine gewisse Doppelbesteuerung vor?

Fragen über Fragen. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass sich die Vermögensteuer wohl kaum ohne größere Umbauten im gesamten Steuersystem in Deutschland einführen ließe.

Vermögensteuer oder einmalige Abgabe?

Irgendjemand muss schließlich die Zeche der staatlichen Geldausgabeorgien zahlen. Fraglich bleibt nur noch, ob eine kommende Abgabe einmalig sein wird oder tatsächlich wieder eine Vermögensteuer älteren Vorbilds aus der Mottenkiste geholt wird.

So oder so: Darunter leiden werden die kommenden Generationen. Jene, die noch auf diesem Planeten leben müssen, wenn die heutigen politischen Entscheider schon längst unter der Erde liegen oder ihre fünfstelligen Alterspensionen beziehen.

Sollte dann im September 2021 unser sozialistischer Sparbuch-Finanzminister Scholz seine Kanzlerambitionen umsetzen können, dann waren seine Gedankenspiele der letzten Monate und Jahre nur ein Vorgeschmack auf das, was uns noch droht.

Aber keine Panik: Er hat ja nur die Reichen im Visier, oder?

Wen trifft die Vermögenssteuer?

Nun, da wäre ich mir nicht so sicher ehrlich gesagt: Olaf Scholz letzte Gesetzesumsetzungen haben überproportional gerade den Mittelstand und Privatanleger getroffen. Gerade das Klientel, welches aufgrund des mangelhaften Rentensystems sowieso schon von Altersarmut akut bedroht ist und also mit Sachwerten vorsorgen muss, z.B. mit Aktien, Immobilien und Gold.

Seine Maßnahmen der letzten Jahre im Überblick:

  1. Aktienkauf und -verkauf wollte er mit der Aktiensteuer (getarnt als Finanztransaktionssteuer) besteuern – gescheitert!
  2. Fonds und ETFs werden seit 2018 anders besteuert und führen zu einer Vorabsteuer ohne dass tatsächliche Gewinne realisiert werden mussten (Investmentsteuerreformgesetz)
  3. Der Sparer-Pausch-Betrag von 801 Euro wurde seit 2009 nicht erhöht und an die realen Gegebenheiten der Sparer angepasst (Ausschüttungen statt Zinsen)
  4. Das anonyme Tafelgeschäft von Gold wird still und schrittweise unattraktiver gemacht. Ab 01.01.2020: Anonyme Barkaufgrenze bis 1999,99 Euro. Bis 31.12.2019 galt: 9999,99 Euro. Über eine weitere Absenkung auf 999,99 Euro ab 2022 wurde auch schon debattiert.
  5. Der Solidaritätszuschlag wurde für die meisten zum 01.01.2021 abgeschafft – nicht jedoch für Besitzer von Wertpapieren. Hier gibt es den Einkommens-Soli nach wie vor, unabhängig von der Höhe des Depots. Dies dürfte zumindest verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen (Gleichbehandlungsgrundsatz) und sollte noch gerichtlich überprüft werden
  6. Bei Gold-ETCs wollte er die Spekulationsfrist von 1 Jahr für steuerfreie Erträge abschaffen – zum Glück in letzter Sekunde gescheitert

Alleine diese Maßnahmen zeigen schon, wie dieser Kanzlerkandidat gestrickt ist und wer offenbar sein Feindbild ist: Der Privatanleger und Sparer für die Altersvorsorge. Von aufflammenden Neiddebatten und Umverteilungsphantasien ist daher auszugehen. Mit Grün an der Seite sowieso.

Eine Vermögensteuer oder –abgabe dürfte dann nur noch eine Frage der Zeit sein. Diese ist dann vermutlich „alternativlos“ und der „einzigartigenSituation durch Corona geschuldet. Quasi ein nationales Wiederaufbauprogramm wie nach einem Krieg (siehe die Geschichte Deutschlands oben).

Fazit: Im Visier der Politik – Drohen uns Enteignungen?

Ich würde mich schon heute festlegen: Wenn nicht doch noch ein Wunder geschieht und freiheitlich aufgeklärte und wirtschaftsvernünftige Kräfte nach der Wahl das Steuer nochmal rumreißen, droht uns in Deutschland eine beispiellose Steuer- und Abgabeorgie zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben. Wenn wir nicht höllisch aufpassen, kann hier der gesamte soziale Friede im sowieso schon Hochsteuerland Deutschland kippen. Richtig Reiche würden das Land verlassen und ihre Unternehmen und Arbeitsplätze mitnehmen, der Mittelstand würde (weiter) leiden und bleiben.

Freilich hängt dies dann auch von der tatsächlichen Umsetzung einer Vermögensteuer bzw. –abgabe ab. Wenn auf anderer Seite Entlastungen kommen, kann das Ganze auch noch als Nullsummenspiel für den Mittelstand glimpflich ausgehen. Im Worst-Case-Szenario gilt aber rechnerisch dann fast jeder Eigenheimbesitzer als „reich“ und wird schonungslos durch die Vermögensteuer gerupft.

Ob es soweit kommt, abwarten. Zum Glück haben auch Politiker Immobilien, Depots oder zumindest Guthaben auf dem Sparbuch (wie unser Finanzminister) und würden dann ebenso zur Kasse gebeten. Nur sind sie in der Regel besser vernetzt und können ihr Vermögen auf Briefkastenfirmen ins Ausland transferieren.

Der Privatanleger kann das aber leider nicht, seine Lobby ist auch einfach noch zu klein.

Ich teile daher ähnliche Befürchtungen wie Daniel Stelter, Professor Dr. Max Otte, Dr. Markus Krall und anderen. Diese begründen fachlich und sachlich und warnen vor zu vielen Schulden und den langfristigen Auswirkungen. Und vor falschen Ausgaben, die nicht nachhaltig sind.

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Wie stehst du zum Thema Vermögensabgabe bzw. -steuer?

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